Wer den Grundstückswert ermitteln darf, braucht eine aktuelle Internetseite. Die folgende gilt Deutschlandweit und hat mir weitergeholfen:
Kategorie: rechtliche Überlegungen
Notizen: Was beachte ich beim Veröffentlichen
Ich habe mal zum Thema Angaben für selfpublisher im eBook, Printbuch und Impressum recherchiert.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Eigentlich sind die Informationen als Merker für mich gedacht, aber warum sollte ich meine Erkenntnisse nicht generell bereitstellen?
Impressum:
Sofern in einem “Print on Demant Buch” die eigene ladungsfähige Adresse im Impressum verwendet wurde, muss diese wohl auch bei jedem Umzug aktualisiert werden!
Dies ist ja technisch bedingt durchaus möglich. Eine neue ISBN-Nummer muss dabei nicht vergeben werden, da sich nichts am Inhalt ändert.
Verlage haben oftmals den Vorteil keine Straßenbezeichnung angeben zu müssen, weil sie trotzdem problemlos ermittelt werden können.
Aber was muss wohl überhaupt ins Impressum?
Selfpublisher oder Verleger:
Name und ladungsfähige Anschrift des Verfassers / Verlegers / Herausgebers
Vorname, Nachname, Straße, Postleitzahl, Ort
(Dies gilt auch für die eigene Website eines Schriftstellers!)
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Druckerei:
Name und Anschrift der Druckerei
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Als Beispiel sind die:
“Name der Druckerei, des Distributors, Ortsangabe, www.xxx.de
oder
“Name des Distributors”, – ein Service von xxx GmbH, Ortsangabe
oder, im Falle bei einer Printveröffentlichung bei einem Distributor:
“Printed by <Name des Distributors> Distriubtion GmbH”
anzugeben, da der Selfpublisher nicht weiß, wo der Distributor jeweils drucken lässt.
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ISBN_Nummer, sofern vergeben
Ich gebe zusätzlich in meinen Büchern an:
Covergestaltung: (c) Stefan Wichmann
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Verwendete Grafiken: (c) Stefan Wichmann
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Verwendete Fonts:
Das Buch selbst ist mit xxx umgesetzt.
Schriften innerhalb der Bilder und des Covers sind je nach Entwicklungsgrad mit verschiedenen Schriften umgesetzt.
Arial als mitgelieferte Systemschrift
Schriften der »SIL Open Font License v1.10«:
<Name der verwendeten Schrift>, <Hersteller / Firmenangabe zu Schrift>
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Da gedruckte Bücher auch der Nationalbibliothek oder wohl auch der Landesbibliothek zugänglich zu machen sind, ist der folgende Schriftzug im Buch zu hinterlegen, sobald der Autor zwei Exemplare dort hinterlegt hat.
Dies ist relativ einfach umzusetzen. Manche Distributoren übernehmen diesen Service, schaut auf deren Website nach.
eBooks sind meines Wissens erst bei der jeweils zuständigen Landesbibliothek zu hinterlegen, wenn mehr als 20 eBooks verkauft wurden.
Der folgende Hinweis ist dann aber auch notwendig.
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
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Sofern ihr aktuelle Informationen habt, teilt dies bitte per Kommentar oder eMail mit.
Und sollte ich etwas falsch dargestellt haben, meldet euch, damit ich es verbessern kann.
Ich führe gerne weiter aus.
Eine Beratung kann ich nicht übernehmen, ich gebe hier lediglich meine Rechercheergebnisse weiter!
Hm. Überlegungen zu rechtlichen Belangen: Hier zum Logo
Nun, das jeweilige Logo oder Symbol zu nutzen wäre schon schön, es sprechen aber auch rechtliche Gründe dagegen.
Ich führe das bei Gelegenheit mal aus, nur soviel vorab:
Mittlerweile gibt es schon zumindest eine Stimme, die auch für kirchliche Symbole ein Copyright fordert.
Nunja …