Autor: Stefan Wichmann
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Lieder in Religionen
Interessant finde ich den Gedanken, dass Musik zu sehr vom Wort ablenken könnte. Es kommt also auf die Musik selbst an und den Sinn, den sie erfüllen soll.
Doch schauen wir mal auf verschiedene Religionen (alphabetische Reihenfolge):
Buddhismus:
Im Buddhismus ist religiöse Musik durchaus bekannt, wobei jedoch eher auf Ruhe und leichte Untermalung, beispielsweise durch eine Klangschale gesetzt wird.
Christentum:
Zuerst einmal spricht man bei Kirchenmusik von sakraler Musik oder auch Sakralmusik. Dabei kann es sich um Instrumentalmusik oder auch Chormusik handeln.
Während Orgelmusik früher einmal als fortschrittlich zu benennen war ist diese als einzige Ausdrucksform laut Martin Dreyer eher nicht mehr zeitgemäß.
(Achtung – Werbung: Martin Dreyer in seinem Buch Der Panikpastor, Verlag SCM-Brockhaus, 2021)
Also wird bei euch Gitarrenmusik gespielt oder erklingen Zimbeln?
Welche Musik wird in euren Gemeinden gespielt?
Singen die Chöre a Capella (also ohne musikalische Untermalung)?
Seit wann wird eigentlich in religiösen Versammlungsorten Musik eingesetzt?
Meine Recherchen ergaben viele Unterschiede:
Manche Kirchenlieder sind eher getragen, sehr ernst, handeln von Buße von Blut und grauer getragener Düsternis. Die Musik unterstreicht den Text mit Moll-Akkorden und langsamer, trauriger Spielweise.
Andere christlichen Gemeinden setzen auf Gospel.
Gospellieder sind eher frei / beschwingt.
Islam:
Laut meiner Recherche gibt es im Koran kein Musikverbot. Im Gegenteil. Der Prophet Mohammed hat eine Form des Gesangs genutzt, um zum Gebet zu rufen.
Judentum:
Im Judentum wird fast nur singend gelesen oder gar gebetet, wobei der musikalische Anteil improvisiert wird. Instrumentalmusik ist jedoch seit der Zerstörung des Jerusalemer Tempels (70 n Chr.) verboten.
Schamanismus:
Im Schamanismus kommt auf jeden Fall die Trommel zum Einsatz.
Wie schaut es in anderen Religionen oder in euren „Gemeinden“ oder „Religionen“ aus?
Habt ihr eher lustige, fröhliche Musik, Instrumentalmusik, a Capella?
Werbung
Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache.
Nach dem Gesetz im Wettbewerbsrecht (UWG) gilt meiner Recherche nach eine Äußerung als Werbung, wenn sie das Ziel hat, Waren und Leistungen zu fördern.
Nun, da ich kein Gewerbe betreibe und keine Affiliatelinks setze, habe ich eigentlich nichts davon euch meine Erkenntnisse mitzuteilen. Ich verkaufe ja nichts und möchte ja nicht den Verkauf für andere ankurbeln, sondern mich austauschen, ggf. einen Tipp geben, was ich toll oder weniger toll finde. Von daher wäre es ja eigentlich keine Werbung.
Aber:
Die Rechtsprechung ist, soweit ich das als Privatperson verfolge, je nach Bundesland mit eigenen Verständnis gesegnet:
Was das eine Gericht als Werbung ansieht, wird von einem anderen Gericht nicht als solche deklariert.
Nicht nur das.
Lobe ich ein Produkt, fördere ich damit ggf. den Verkauf. Wenn nicht für mich, dann für andere. Dies allein würde vermutlich schon der obengenannten Definition entsprechen.
Doch auch wenn ich kein Geld mit einer Rezension verdiene, könnte es ja sein, dass mir ein Unternehmen ein Produkt kostenlos für den Test überlässt.
Dies kennzeichne ich jeweils zu Beginn einer Rezension, ok, aber ist das auch ein Verdienst? Eine Aufwandentschädigung? Mache ich Gewinn?
Sende ich das Produkt nicht zurück, könnte ich einen geldwerten Vorteil haben.
Sende ich das Produkt zurück, habe ich Portokosten.
Sende ich viele Produkte zurück, muss ich womöglich eine Verpackungslizenz erwerben für den Verpackungsmüll den ich generieren würde.
Von der jährlichen Meldung ans Finanzamt mal abgesehen, macht es ja keinen Sinn, eine solche Seite aufzubauen. 🤔
OK, dann lasse ich die Rezensionen mal weg und schreibe über … mich.
Dann mache ich doch eigentlich auch wieder Werbung!
Schließlich veröffentliche ich ja in Magazinen oder ich schreibe mal wieder ein Buch!
(Keine Angst, das alles benenne ich hier und jetzt nicht, das wäre ja dann wohl wieder Schleichwerbung)
Ein Buch schreiben und mein eigenes selbst verkaufen darf ich nämlich ohne Gewerbeanmeldung.
Und weil mir durch diese Website Kosten entstehen, versuche ich dieses sogar zu kompensieren, in dem ich sogenannte Zähler einbaue, die mir von einer Verwertungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.
Darf ich die jetzt eigentlich nennen?
Egal, dem Finanzamt muss ich die Zahlung melden.
Wobei, durch die Cookiehinweisvorgabe muss ich gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Zählpixel abschalten, sodass ihr diesen explizit zuschalten müsstet, damit die Verwertungsgesellschaft überhaupt die Zugriffe zählen kann. Dazu müsstet ihr bei ersten Aufruf der Seite auf „Personalisieren“ klicken, statt sofort auf „Akzeptieren“.
Upps, zu spät? Habt ihr schon weggeklickt?
Ich gebe euch aber JETZT die Chance die für euch kostenlose Aktivierung dieses Cookies über den kleinen unten rechts eingeblendeten Kasten mit der Beschriftung „Service-Kontrolle“ nachzuholen.
Womit wie wieder bei der Frage sind, ob ich Beiträge als Werbung deklarieren muss. Ich erinnere an die „Definition“: eine Äußerung gilt als Werbung, wenn sie das Ziel hat, … Leistungen zu fördern.
Das mit der Nennung der Verwertungsgesellschaft wäre übrigens meines Erachtens keine Werbung (man muss ja vorsichtig sein beim Formulieren), weil sie ja nur Zugriffe zählen und so eine Leistung messbar machen, also nicht gekauft werden können.
Anbei: Ich bin kein Anwalt, dies stellt keine Beratung dar sondern ist allgemein gehalten, um nicht in diesen Verdacht zu kommen und überhaupt…)
Also, wenn ich etwas auffällt, dass ein Werbehinweis fehlen könnte: Gebt mir bitte Bescheid…