Autor: Stefan Wichmann
Werbung – rezensiert wird das Plugin VG Wort Metis
Redaktioneller Hinweis
Das Produkt wird kostenlos angeboten.
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Kurz
Sterne: 3 (Erstversion und ggf. noch etwas holprig, aber der Ausblick ist hervorragend!)
Besonderheit: Beteiligtenverwaltung funktioniert (noch?) nicht?
Preis: 0 €
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Aus der Beschreibung des Herstellers
Die Verwertungsgesellschaft VG Wort bietet ab sofort ein seitens der VG WORT offiziell unterstütztes WordPress-Plugin an.
Dieses ist mit dem Meldeportal T.O.M. völlig kompatibel. Der Einbau von Zählmarken in WordPress-Einträgen sowie die Verwaltung soll wesentlich erleichtert werden.
Meine Meinung zu diesem Artikel:
Völlig kompatibel. Das führte bei mir zum Ansinnen, dass Beiträge, die im TOM-Portal mit URL vermerkt sind, auch in den jeweiligen Blogs richtig zugeordnet werden.
Dies, zumal es ja im Einstellungsbereich den Anschein erweckt, als würden auch Fremdautoren unterstützt. Aber mal der Reihe nach.
Jeder Bericht, der im Internet veröffentlicht wird und den Vorgaben der VG Wort (z.B: 1800 Zeichen für Textbeiträge) entspricht, kann mittels einer Zählmarke an die Verwertungsgesellschaft gemeldet werden. Dies nutze ich seit langem, wobei ich schnell merkte, dass manche dieser Zählmarken-Tools bei Verwendung von Page Buildern meinen Beiträgen viele, viele Zeichen zuordneten, wobei der reine inhaltliche Text noch gar keine von der VG Wort geforderten 1800 Zeichen aufwies. (Lyrik ist ja ein Sonderfall und braucht keine 1800 Zeichen). Ich wurde also vorsichtig mit der automatischen Zuordnung.
Ich denke, dies ist auch der Grund, warum das offizielle VG Wort Metis Plugin den Classic-Editor unterstützt und keine Page Builder.
Die Api-Key-Generierung bei der VG Wort funktionierte sofort und war sehr einfach per Tastenklick zu realisieren. Ebenso das einmalige Einfügen dieses Keys im eigenen WordPress-Blog. Zählmarken können direkt aus dem Plugin bestellt werden. Auch wenn derzeit lediglich drei Zählmarken angefordert werden können, finde ich das in Ordnung. Alternativ kann aber weiterhin eine umfangreichere Zählmarken-csv-Datei bei der VG Wort angefordert und implementiert werden.
Der Zählmarkenscan funktionierte nicht, wobei ich erst dachte, es läge daran, dass mein bisheriges Zählmarkenplugin meiner Recherche nach, die Zählmarken in eine eigene Datenbank auslagert. Es wird eher daran liegen, dass ich zu viel herumprobierte, da das VG Wort Plugin nicht sofort funktionierte. Die Absturzmeldungen von WordPress (!) lagen aber nicht an anderen Plugins, sondern am verwendeten Theme. Die einfachste Lösung war, das Metis-Plugin im Dateipfad der WordPressinstallation zu löschen, um zumindest wieder in WordPress hineinzukommen und die Seite wieder Online zu kriegen.
Ist es ein Problem vom Metis-Plugin, wenn es in Verbindung mit dem einen oder anderem Theme die Wortpressinstallation lahm legt? Andere Themes funktionierten ja mit dem Plugin und bei der Anzahl verschiedener Themes, kann auch nicht alles getestet werden.
Um auf die Zählmarkenübernahme zurückzukommen:
Vermutlich habe ich bei der Fehlersuche das ursprünglich installierte Zählmarken-Plugin zu früh deaktiviert.
Da die Zählmarkenübernahme also nicht funktionierte, könnte ich mit neuen Zählmarken beginnen. Dies, so dachte ich, könnte wiederum wohl daran liegen, dass ich meine Zählmarken bisher nicht im TOM-Portal mit der URL versehen habe. Zwar ist angegeben, dass das Plugin die Möglichkeit bietet, bestehende Zählmarken aus T.O.M. direkt in das Plugin zu importieren, jedoch bedarf es meiner Meinung nach hierzu der im Vorfeld erfolgten Pflege, welche Zählmarke zu welchem Artikel gehört und dies mit Angabe der URL im sogenannten Wertebereich.
Doch eine Prüfung ergab: Wer den Api-Key hinterlegt, kann Zählmarken aus seinem eigenen Bereich den Beiträgen zuordnen. Beim Versuch die Beiträge eines anderen Autoren
mit dessen ID zu verbinden wurden die Beiträge dem Api-Key zugewiesen, der im Wertebereich einzig angegeben werden kann. Jedenfalls ergab die Prüfung in der Zählmarkenrecherche des TOM-Portals, dass ein Beitrag, der im TOM mit URL des Blogs versehen war, keineswegs mit der ID des Gastautoren verbunden wurde.
Die Zuweisung von neuen Zählmarken hat hingegen funktioniert. Zumindest bei manueller Zuweisung. Die ist wohl eigentlich eher dazu gedacht, eine bestimmte Zählmarke manuell einzufügen, um einem Übersetzungstext oder einem bereits auf einer anderen Seite veröffentlichten Beitrag manuell dieselbe Zählmarke zuzuordnen.
Bisher bin ich gewohnt eine Zählmarke direkt über die Seiten oder Beitragsübersicht zuweisen zu können. Dies ist in dieser VG Wort Metis Version nicht möglich. Ich musste in den jeweiligen Beitrag hineingehen. Dort kann ich dann im rechten oberen Feld die manuelle Zuweisung oder automatische Zuweisung auswählen, was wohl lediglich bedeutet, dass dann eine Zählmarke aus dem Zählmarkenvorrat genommen wird. Neue Beiträge erhalten meiner Erkenntnis nach also nicht automatisch eine Zählmarke, wenn die Zeichenanzahl stimmt.
Die Zählmarkenübersichtsseite finde ich sehr gut umgesetzt. Endlich ist ersichtlich, wann zugehörige Texte den erforderlichen Mindestzugriff erreicht haben. Interessant ist hier die Beobachtung, ob bei dieser Übersicht auch die Zugriffe des gleichen Textes auf anderen Seiten miterfasst werden. Ansonsten wäre die Funktion ja nicht sinnvoll. Ich habe mir vorgenommen, dies zu beobachten.
Auch ist es interessant zu sehen, ob der Start der Zählung erfolgt ist. Eine Einwahl in Metis entfällt somit, um an diese Information zu kommen.
Laut VG Wort wird ja vor jeder Zuweisung von Zählmarken zu einem Beitrag oder zu einer Seite geprüft, ob genügend Zählmarken vorhanden sind. Das automatische Bestellen von Zählmarken werde ich natürlich beobachten. Das finde ich sehr bequem, auch wenn ich persönlich den damit verbundenen Aufwand als gering einstufte.
Fazit: Ich mag die neuen Möglichkeiten bei der Zählmarkenbetrachtung, auch wenn ich mich neu einfummeln muss. Vor allem bin ich gespannt auf den weiteren Ausbau und somit auf die Unterstützung auch für Zweit-Autoren eines Blogs.
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Rezension von Stefan Wichmann über das VG Wort Metis Plugin
Mein Bewertungsmaßstab
5 X️ Klare Empfehlung für das Produkt, also 100%
4 X️ erfüllt alle Angaben des Herstellers.
-> 3 x ist gut nutzbar. <- ist bereits nutzbar
2 x Keine Empfehlung von mir, nicht gut handhabbar.
1 x Das mag ich persönlich nicht so gern
Notizen: Was beachte ich beim Veröffentlichen
Ich habe mal zum Thema Angaben für selfpublisher im eBook, Printbuch und Impressum recherchiert.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Eigentlich sind die Informationen als Merker für mich gedacht, aber warum sollte ich meine Erkenntnisse nicht generell bereitstellen?
Impressum:
Sofern in einem “Print on Demant Buch” die eigene ladungsfähige Adresse im Impressum verwendet wurde, muss diese wohl auch bei jedem Umzug aktualisiert werden!
Dies ist ja technisch bedingt durchaus möglich. Eine neue ISBN-Nummer muss dabei nicht vergeben werden, da sich nichts am Inhalt ändert.
Verlage haben oftmals den Vorteil keine Straßenbezeichnung angeben zu müssen, weil sie trotzdem problemlos ermittelt werden können.
Aber was muss wohl überhaupt ins Impressum?
Selfpublisher oder Verleger:
Name und ladungsfähige Anschrift des Verfassers / Verlegers / Herausgebers
Vorname, Nachname, Straße, Postleitzahl, Ort
(Dies gilt auch für die eigene Website eines Schriftstellers!)
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Druckerei:
Name und Anschrift der Druckerei
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Als Beispiel sind die:
“Name der Druckerei, des Distributors, Ortsangabe, www.xxx.de
oder
“Name des Distributors”, – ein Service von xxx GmbH, Ortsangabe
oder, im Falle bei einer Printveröffentlichung bei einem Distributor:
“Printed by <Name des Distributors> Distriubtion GmbH”
anzugeben, da der Selfpublisher nicht weiß, wo der Distributor jeweils drucken lässt.
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ISBN_Nummer, sofern vergeben
Ich gebe zusätzlich in meinen Büchern an:
Covergestaltung: (c) Stefan Wichmann
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Verwendete Grafiken: (c) Stefan Wichmann
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Verwendete Fonts:
Das Buch selbst ist mit xxx umgesetzt.
Schriften innerhalb der Bilder und des Covers sind je nach Entwicklungsgrad mit verschiedenen Schriften umgesetzt.
Arial als mitgelieferte Systemschrift
Schriften der »SIL Open Font License v1.10«:
<Name der verwendeten Schrift>, <Hersteller / Firmenangabe zu Schrift>
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Da gedruckte Bücher auch der Nationalbibliothek oder wohl auch der Landesbibliothek zugänglich zu machen sind, ist der folgende Schriftzug im Buch zu hinterlegen, sobald der Autor zwei Exemplare dort hinterlegt hat.
Dies ist relativ einfach umzusetzen. Manche Distributoren übernehmen diesen Service, schaut auf deren Website nach.
eBooks sind meines Wissens erst bei der jeweils zuständigen Landesbibliothek zu hinterlegen, wenn mehr als 20 eBooks verkauft wurden.
Der folgende Hinweis ist dann aber auch notwendig.
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
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Sofern ihr aktuelle Informationen habt, teilt dies bitte per Kommentar oder eMail mit.
Und sollte ich etwas falsch dargestellt haben, meldet euch, damit ich es verbessern kann.
Ich führe gerne weiter aus.
Eine Beratung kann ich nicht übernehmen, ich gebe hier lediglich meine Rechercheergebnisse weiter!