Reparatur: Faltrad Mantel

Die Reparatur eine Mantels beim Klapprad ist nicht viel anders als bei einen althergebrachten Rad. sollte man meinen!

Einzig das Hinterrad abzubauen, kann zu einer Tortur führen. Jedenfalls im Fall von  meinem Protagonisten “Rainer Unsinn”:

Kurzanleitung:

Die Story dazu:


Werkzeug:

Gabelschlüssel 8 für die Verbindung des Drahtes an der Gangschaltung

 Gabelschlüssel 15 für das Hinterrad

Schraubendreher, zur Not Reifenabheber um den Sicherungsring unter der Mutter abzuhebeln.

Hintergrundinformation

Beim Mantel reicht es nicht die Größe des Rades (z.B. 16”) zu kennen. Wichtig ist insbesondere die Laufradgröße, die z.B. mit 349 angegeben ist.

Auch die Breite des Mantels ist wichtig, damit er auf die Felge passt und nicht zu viel Spiel und damit zuviele Eintrittsmöglichkeiten für Schmutz hat.

Werbung:

Was ich brauche beim Brompton

Schlauch: 16” Autoventil (Schrader) – da der Schlauch bis auf 100 psi (6,8 bar) aufgepumpt wird, ist angeblich ein Schlauch von Kenda besser geeignet. Aber auch mit einem Schlauch des Herstellers Schwalbe bin ich jahrelang bei 5 bar gefahren.

Brompton – Stefan:

Schlauch: 16” Autoventil (Schrader)

Mantel: 37-349 (16×1  3/8), wobei die Breitenangabe 1 3/8 = 11/8 = 1,375 entspricht. (passt also auch 35-349)

Brompton – Iska:

Schlauch: 16” Autoventil (Schrader)

Mantel: 35-349 (16×1  3/8), wobei die Breitenangabe 1 3/8 = 11/8 = 1,375 entspricht.

Kaffeekasse für diese Seite

Eure Unterstützung ist immer willkommen. Am einfachsten ist es, wenn ihr die VG Wort Zählmarken zulasst. Dies kann über den Cookiehinweis und dort über den Button Marketing erfolgen. Wie gesagt: Ohne, dass durch diese Zählmarken der VG Wort, Kosten für euch entstehen.
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Linkbutton von Stefan Wichmann


Alternativ könnt ihr auch diesem Link folgen:
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Vielen Dank!

Apropos Kaffeekasse. Die aktuelle Schreibweise von Kaffee ist Kaffee. Früher lautete sie Kaffe. Der Berliner spricht es auch heute noch so: Kaffe. Egal ob als Frage „Kaffe?“ oder als Angebot: „Kaffe gefällich?“, wobei es ja richtig geschrieben „Kaffe gefällig?“ ist.
Rheinländer nennen Kaffee gern „Käffchen“. Dies wiederum würde sich in meinen Ohren etwas komisch anhören: Käffchenspende?
Also bitte nicht wundern, wenn auf einem Link noch Kaffe, statt Kaffee vermerkt ist. Das ist halt berliner Slang.

Achso: Es gibt ja noch weitere Kaffeeschreibweisen: „Caphé“, „Café“, „Caffe“

Dies kann natürlich auch zu der Frage führen, woher der Name Kaffe überhaupt stammt.
Bewiesen ist, dass die Pflanzengattung Coffea im Afrika entstand. Genauer gesagt im äthiopischen Hochland.
Im 9. Jahrhundert dort bereits bekannt, brachten die Osmanen den Kaffee erst im 13 Jahrhundert unter anderem nach Europa.
Im 17. Jahrhundert gelangte Kaffee angeblich aus den Niederlanden und England nach Deutschland.
Es gibt also einige Erklärungen und sogar Legenden darüber, woher der Kaffee kommt und wer ihn wohin gebracht haben mag. So ist es auch schwierig, den Namen zurückzuverfolgen.
Folgen wir einer der Legenden, so heilte der Erzengel Gabriel den Propheten Mohammed mit Kaffee von seiner Schlafsucht. Mohammed soll daraufhin in der Nacht 40 Jungfrauen in die Liebe eingeweiht haben, so meine Recherche im Internet.

Aber zurück zur Wortherkunft: Der Name „Kaffee“ soll vom arabischen Wort „Kawék“, „Kahwe“ oder „Qahwa“ stammen, was „anregend“, bzw. Lebenskraft oder Stärke bedeutet.

Reanimieren sie ihren Router!

Vom Freischalten (Unbricken) eines gesperrten Routers.

WNR3500L_Router_TTL-Adapter_und LAN_4_angesteckt _Bildgröße_minimiert

Bild 1: „WNR3500L_Router_TTL-Adapter_und LAN_4_angesteckt.jpg“ – Der Zugang zum Router ist auch nach erfolglosem Reset möglich!

Wer einen Router mit erweiterten Funktionen nutzt und somit über den Zugang zu verschiedensten Einstellungen verfügt, läuft Gefahr, sich selbst aus dem Router auszusperren. Der folgende Bericht zeigt eine Möglichkeit den Zugang wieder freizuschalten, selbst wenn dies über die Reset-Taste nicht mehr möglich ist!

Trotz Sorgfalt bei der Recherche kann ich keine Verantwortung oder irgendeine Haftung für mögliche Fehler oder deren Folgen übernehmen. Kurz: Alle Informationen sind ohne Gewährleistung und sollen einem Anhaltspunkt dienen!

Verwendete Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw.können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. 

Hierfür ist die Firmware neu in das Gerät einzuspielen. Das Vorgehen ist für viele Router möglich und weicht meiner Recherche nach lediglich in Kleinigkeiten ab. Da jedoch jeder Hersteller andere Pinbelegungen nutzen könnte und eine andere Firmware nutzt, kann hier lediglich ein exemplarisches Vorgehen mit dem Router WNR3500L in der Version 1 des Herstellers Netgear gezeigt werden. Woran erkennbar ist, ob es sich um einen Router der Version 1 oder 2 handelt, erläutert der Autor auf seiner Webseite, ein Beispiel mit einem TP-Link Router ist dort ebenfalls in Vorbereitung.

Um im Router eine neue Firmware einzuspielen sind zwei Verbindungen herzustellen. Zum einen ist der LAN-Port 4 mit dem PC zu verbinden, der die neue Firmware bereithält. Zum anderen ist über einen USB-TTL-Adapter der Router anzuweisen, das im Router enthaltene Filetransferprogramm zu aktivieren.

Werkzeuge:
– TORX Bit der Größe T6, zumindest beim Netgear-Router WNR3500L
– ggf passende Aufnahmewerkzeug für das TORX-Bit
– 1 USB to TTL Adapter: TTL-FT232R mit 3.3 Volt! Empfehlung: Leitung nicht mit blank abisolierten Drähten, sondern bereits mit jeweils 6 einzelnen Pitch Konnektoren erwerben, da die PIN-Belegung bei jedem Router anders ausschauen kann und die Leitung durch die Konnektoren leicht auf die Pins aufgesteckt werden können.

Software:
– Ein Terminalprogramm
– Ein FTP-Client
– Eine zum Router passende Firmware. Sofern der Hersteller auf seiner Webseite keine Firmware bereitstellt, gibt es im Internet Links mit passenden Alternativangeboten wie „openWRT“, „DD-WRT“ oder „Tomato-USB“.

Ein USB to TTL Adapter ist im Internet für rund 6€ erhältlich. Es ist zwingend darauf zu achten, dass der Adapter nur 3.3 Volt Ausgangsleistung an den einzelnen Pins bereitstellt! Von Vorteil für eine einfache Handhabung ist auch, wenn der USB-Adapter vollständig eingegossen ist und keine blanken Elemente auf der Leiterplatte sichtbar sind. Ansonsten wird das Anstecken und Entfernen des Adapters zur Fummelei. Der TTL-FT232R-Treiber sollte von Windows direkt unterstützt werden. Alternativ kann auch ein Virtual COM Port (VCP) Treiber heruntergeladen werden. Der Treiber ermöglicht es, den USB-Port wie einen handelsüblichen COM-Port zu nutzen. Passende Suchworte um einen derartigen Treiber im Internet zu finden sind: FTDI-Chip, VCP, USB, CDM WHQL Certified

Nachdem der USB-TTL Adapter am USB 2.0 Port des Notebooks eingesteckt ist, wird er nach circa einer Minute als „FT232R USB UART“ erkannt. Die Gerätesteuerung von Windows zeigte ihn beim Labor-PC als COM-3 Port Schnittstelle an.

Ein USB 2.x-Steckplatz bietet 500 mA Strom, ein USB 3.0 Port schon 900 mA, also fast das Doppelte. Jedoch reicht ein USB 2-Steckplatz für den Anschluss des Adapters.

Das Gehäuse des Netgear-Gerätes lässt sich etwas schwer öffnen. Benötigt wird ein T6 TORX Bit. Es reicht aus, die eine Schraube der oberen Abdeckung zu entfernen, wobei zu beachten ist, dass das Gerät so liegt, dass die Beschriftungen der LAN-Port lesbar zum eigenen Körper zeigen. Nachdem die Schraube entfernt wurde, ist der Deckel ca 1 cm nach links zur Seite zu schieben und dann nach oben abzuheben. Soweit die Theorie. Beim Test musste vorsichtig mit einem Schraubendreher von der linken Seite aus am oberen und unteren Rand entlanggehebelt werden, immer in der Hoffnung, dass das Plastik nicht bricht.

Glücklicherweise ist im Router bereits eine Stiftleiste mit 6 Pin eingelötet, sodass lediglich die Verbindung mit dem TTL-Adapter herzustellen ist.

Vorsicht. Eine im Internet recherchierte Pinbelegung war leider falsch.

Zu beachten ist auch, dass auf einer Seite der Steckerleiste die Bezeichnung 1 auf der Leiterplatine aufgebracht ist, um den Steckplatz als ersten Steckplatz zu kennzeichnen. Auf der zur naheliegenden Gehäusewand abgewandten Seite ist die Beschriftung JP1 angebracht. Der hier vorhandene äußerste Pin in unmittelbarer Nähe zur Bezeichnung JP1 stellt die Masseleitung (GND) bereit. Diese Steckerleitung ist wohl bei allen TTL-Adaptern immer schwarz gekennzeichnet, sodass hier die erste Verbindung herzustellen ist. Gleich neben dem Pin GND wird die Leitung RX (Read) eingesteckt, dann bleiben zwei Stecker frei. Auf dem fünften Steckplatz wird TX geklemmt. Der sechste Pin bleibt wieder leer, siehe Bild 1 „WNR3500L_Router_TTL-Adapter_und LAN_4_angesteckt“. Aufgrund der ursprünglichen fehlerhaften Beschreibung im Internet waren die beiden Belegungen TX und RX beim ersten Versuch falsch gesteckt. Nach Richtigstellung der Anschlüsse funktionierte das Ansprechen des Routers sofort und fehlerfrei.

Mein verwendeter USB-TTL-Adapter wies folgende Farben auf:
GND: Schwarz     -> Leitung in Höhe der i-LED im Gehäuse
RX: Weiß           -> Receiver – Steckplatz direkt neben GND
TX: Grün            -> Transmitter – Steckplatz, kein anderer Stecker daneben gesteckt
Tabelle: Belegung des TTL-Adapter-Leitungen

Die Belegung bei anderen Adaptern kann aber auch anders sein!

Der Adapter selbst ist im Gerätemanager von Windows zu konfigurieren. Hierzu ist über die Systemsteuerung / Hardware / Geräte-Manager der vom Adapter belegte COM-Port zu ermitteln und die Einstellung für den Datentransfer vorzunehmen. Als Datenübertragungsgeschwindigkeit ist 115200 Baud anzugeben. Auch die Bitsequenz und die Datenflusskontrolle sind anzupassen, siehe Tabelle mit den Einstellungen im Gerätemanager. Wichtig ist, dass diese Einstellungen mit den späteren Einstellungen im Fenster der Terminalemulation (z.B. Putty) übereinstimmen:

  Speed: 115200 Baud
Data Bits: 8
Stop Bits: 1
Parity: N
Flow Control: N
Tabelle: Einstellungen im Gerätemanager

Der Adapter stellt im Endeffekt die Verbindung zum Common Firmware Environment (CFE) des Routers her. Über diesen Adapter wird dem Router der Befehl gegeben, ein trivial Filetransfer-Protokoll-Daemon (tftpd) zu starten, um den Router mit einer passenden Firmware wieder zugänglich zu machen.
Damit dieser Schritt ausgeführt werden kann, ist auf dem PC ein Terminalprogramm wie z.b. das kostenfreie Tool Putty zu installieren. Nach Installation des Terminalprogramms ist die im Bild angegebene Konfiguration vorzunehmen, siehe Bild 2 „Putty – Einstellung“ und Bild 3 „Putty – serieller Port“.

Putty-Einstellung

Bild 2: „Putty – Einstellung“ – Das Terminalprogramm ist einfach einzurichten …

Putty-Seriell

Bild 3: „Putty – Serieller_Port“ – … und zu konfigurieren

CFE - tftpd - Uebertragung

Bild 4: „CFE – tftpd – Übertragung“ – CFE, die Kommandozeile des Routers, gestattet es ein FTP-Programm aufzurufen!

Die Netzwerkkarte des eigenen PCs ist auf das Subnetz des Routers zu setzen. Da dieses im Adressbereich 192.168.x.x liegt, ist für den eigenen PC eine entsprechende Adresse wie 192.168.1.2 zu vergeben.

   PC-LAN auf 192.168.1.2
Subnet-Mask: 255.255.255.0
Tabelle 3: Anzupassende Internetadresse des PCs

Der Router ist jetzt mit Strom zu versorgen. Beim Netgear-Gerät bedeutet, dies sowohl den Netzadapter anzustecken, als auch den Ein-Schalter am Gerät zu betätigen! Im Putty-Terminalfenster kann sofort beobachtet werden, welche Befehle der Router intern abarbeitet. Möglichst früh ist im Terminalfenster die Tastenkombination STRG-C einzugeben, um die Sequenz abzubrechen und das CFE des Terminals zu erreichen. Teilweise sind mehrere Versuche notwendig, um das CFE zu erreichen. Erkennbar ist es am Prompt „CFE>“ Hier können diverse Befehle eingegeben werden, wobei für unseren Anwendungsfall lediglich ein Kommando benötigt wird. Um den Router in den Zustand zu versetzen eine neue Firmware zu installieren, wird das Programm tftpd aufgerufen. Dieses startet einen Filetransfer-Daemon, also einen Dienst, der auf eingehende Nachrichten wartet. Im Terminalfenster zeigt der Router an, dass er jetzt den Filetransfer erwartet.

Um den Datentransfer zum Router zu starten, ist auf dem PC ein Filetransferprogramm aufzurufen. Das kostenlose Programm TFTPD64 bietet sich ebenso an, wie das unter der GNU-Lizenz stehende Programm FileZilla, um die Firmware einmalig zu übertragen.

Ausgehend vom TFTPD64 – Programm ist nach der Installation über die Herstellerseite die Registerkarte TFTP – Client aufzurufen. Als Server Interface wird die lokale Netzwerkkarte ausgewählt, im Beispiel 192.168.1.2. Als Host wird 192.168.1.1 angegeben, schließlich soll ja der TFTP-Server auf dem Router erreicht werden. Zur Dazenübertragung ist die bereits heruntergeladene Firmware anzugeben. Zumindest bei Netgear WNR3500L muss es sich um eine Firmware mit der Endung chk handeln. Da auf der Herstellerseite Netgear zwar der Name des Routers erfolgreich angegeben werden kann, ohne die Firmware herunterladen zu können, bietet sich als Suchbegriff folgende Sequenz an: „netgear 3500Lv1 chk“. Wer beispielsweise künftig das freie System  openwrt nutzen möchte, erweitert den Suchbegriff um: „openwrt“, wer DD-WRT laden möchte, erweitert den Suchbegriff um „DD-WRT“ und lädt sich die zum Router passende Version.
Zum Abschluss ist im FTP-Client der Befehl „Put“ anzuklicken, um die Firmware in den Router zu laden. Ein Fortschrittsbalken zeigt den Status der Datenübertragung an. Sobald die Firmware vollständig übertragen ist, wird im Terminalfenster eine Meldung ausgegeben: „Reading done“. Der Router erkennt automatisch die aktualisierte Firmware und programmiert sich selbst. Nach Abschluss der Reinitialisierung ist der Router über das LAN-Kabel über die Adresse 192.168.1.1 erreichbar und zeigt die Oberfläche an. Bei DD-WRT lautet der Standarduser „root“ und das Standardpasswort „admin“, bei openWRT lautet der Standarduser „root“, wobei das Passwortfeld leer bleibt.
 

TFTP - Datenübertragung

Bild 5: „TFTP – Datenübertragung.jpg“ – Datenübertragung per TFTPD in Aktion!

Quellen
Downloadadresse
FTP für Windows: tftpd32.jounin.net/
Putty für Windows: www.putty.org
Firmware für Netgear-Geräte www.netgear.com/support/download/
https://openwrt.org/toh/netgear/wnr3500l

Hintergrundinformation
https://blog.effenberger.org/2016/03/27/openwrt-einfuehrung-und-installation/
https://www.stw-bonn.de/dokuwiki/support/internet/wlan_router/openwrt_console

Webserver auf openwrt:
https://openwrt.org/de/doc/howto/basic.config

Zum Autor:
Der Fachbuchautor Stefan Wichmann veröffentlicht in Magazinen und im Internet.

Werbung: Excel Steuerung in Tabelle

“Die ganze Tabelle scrollt hin und her!”

“Und?”

“Ich will nur von Zelle zu Zelle springen und jetzt muss ich jede einzeln anklicken!”

<Stöhn> und gelangweilt: “Dann drückst du die Windowstaste unten links, tippst Bildschirmtastatur ein und klicke rechts auf den Button “Rollen”

Wenn deine Tastatur das hergibt, hat die sogar noch so eine Taste.”

“Kann man das nicht dauerhaft ausschalten?”

Nicht, das ich wüsste, aber du kannst die in der Statuszeile anzeigen lassen, dass die Rollen-Taste aktiv ist:

Klicke dazu die Statuszeile innerhalb von Excel mit der linken Maustaste an.

Wähle dann den Eintrag “Rollen” aus.

Zumindest wird die dann angezeigt, ob gescrollt wird oder nicht.

Werbehinweise

Werbung
Ja, warum vermerke ich denn so oft den Hinweis auf Werbung?

Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache.
Nach dem Gesetz im Wettbewerbsrecht (UWG) gilt meiner Recherche nach eine Äußerung als Werbung, wenn sie das Ziel hat, Waren und Leistungen zu fördern.
Nun, da ich kein Gewerbe betreibe und keine Affiliatelinks setze, habe ich eigentlich nichts davon euch meine Erkenntnisse mitzuteilen. Ich verkaufe ja nichts und möchte ja nicht den Verkauf für andere ankurbeln, sondern mich austauschen, ggf. einen Tipp geben, was ich toll oder weniger toll finde. Von daher wäre es ja eigentlich keine Werbung.
Aber:
Die Rechtsprechung ist, soweit ich das als Privatperson verfolge, je nach Bundesland mit eigenen Verständnis gesegnet:
Was das eine Gericht als Werbung ansieht, wird von einem anderen Gericht nicht als solche deklariert.

Nicht nur das.

Lobe ich ggf. ein Produkt, fördere ich damit ggf. den Verkauf. Wenn nicht für mich, dann für andere. Dies allein würde vermutlich schon der obengenannten Definition entsprechen.
Doch auch wenn ich kein Geld mit einer Rezension verdiene, könnte es ja sein, dass mir ein Unternehmen ein Produkt kostenlos für den Test überlässt.
Dies kennzeichne ich jeweils zu Beginn einer Rezension, ok, aber ist das auch ein Verdienst? Eine Aufwandentschädigung? Mache ich Gewinn?

Sende ich das Produkt nicht zurück, könnte ich einen geldwerten Vorteil haben.

Sende ich das Produkt zurück, habe ich Portokosten.
Sende ich viele Produkte zurück, muss ich womöglich eine Verpackungslizenz erwerben für den Verpackungsmüll den ich generieren würde.

Von der jährlichen Meldung ans Finanzamt mal abgesehen, macht es ja keinen Sinn, eine solche Seite aufzubauen. 🤔

OK, dann lasse ich die Rezensionen mal weg und schreibe über … mich.

Dann mache ich doch eigentlich auch wieder Werbung!
Schließlich veröffentliche ich ja in Magazinen oder ich schreibe mal wieder ein Buch!
(Keine Angst, das alles benenne ich hier und jetzt nicht, das wäre ja dann wohl wieder Schleichwerbung)

Ein Buch schreiben und mein eigenes selbst verkaufen darf ich nämlich ohne Gewerbeanmeldung.
Und weil mir durch diese Website Kosten entstehen, versuche ich dieses sogar zu kompensieren, in dem ich sogenannte Zähler einbaue, die mir von einer Verwertungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.
Darf ich die jetzt eigentlich nennen?
Egal, dem Finanzamt muss ich die Zahlung melden.
Wobei, durch die Cookiehinweisvorgabe muss ich gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Zählpixel abschalten, sodass ihr diesen explizit zuschalten müsstet, damit die Verwertungsgesellschaft überhaupt die Zugriffe zählen kann. Dazu müsstet ihr bei ersten Aufruf der Seite auf „Personalisieren“ klicken, statt sofort auf „Akzeptieren“.
Upps, zu spät? Habt ihr schon weggeklickt?

Dann gibt es noch die Möglichkeit, uns eine Spende zukommen zu lassen. Oder eine nette Karte zum Aufmuntern, zum Weitermachen, zum Anspornen. Es muss ja nicht immer Geld sein. Abgeben müssen wir es eh beim Amt.
Womit wie wieder bei der Frage sind, ob ich Beiträge als Werbung deklarieren muss. Ich erinnere an die „Definition“: eine Äußerung gilt als Werbung, wenn sie das Ziel hat, … Leistungen zu fördern.

Nicht als Werbung deklarieren darf ich meiner Recherche nach, wenn dies impliziert, dass ich im Auftrag einer bestimmten Firma Werbe, die das garnicht möchte. Einen womöglich eingetragenen Markennamen möchte ich mir auch nicht zu eigen machen. Um Himmels willen, dass möchte ich nicht. Schreibt mich also bitte an, wenn irgendwo der Eindruck entsteht.

Das mit der Nennung der Verwertungsgesellschaft wäre übrigens meines Erachtens keine Werbung (man muss ja vorsichtig sein beim Formulieren), weil sie ja nur Zugriffe zählen und so meine Leistung (Erfolg der Aufrufe meiner Seite) messbar machen, also nicht gekauft werden können.

Anbei: Ich bin kein Anwalt, dies stellt keine Beratung dar sondern ist allgemein gehalten, um nicht in diesen Verdacht zu kommen und überhaupt…)

Also, wenn ich etwas auffällt: Gebt mir bitte Bescheid…
Achso: Der Spendenbutton …

Info zu Stefan Wichmann und seinen Websites

Warum diese Website?

Mich interessieren einfach das Medium »Internet«, rechtliche Aspekte wie Datenschutz oder Reparaturen von Gebrauchsgegenständen und „selbst veröffentlichen“ von Beiträgen und Büchern.

Da ich dies als Hobby sehe, habe ich auch keine Affiliate-Links und nutze möglichst keine Dienste, die meine Besucher »tracken«.

Damit verzichte ich natürlich auf gängige SEO-Möglichkeiten, um meine Website zu optimieren und bin auf Kommentare angewiesen. Vielleicht finde ich auch etwas Datenschutzkonformes, mal sehen.

So gesehen, ist es ein Experiment.

Die entstehenden Kosten (Aufwand, kostenpflichtige Tools, z.B. für DSGVO-Belange, das Hosten der Website), versuche ich durch die VGWort zu konsolidieren. Diese nutzt (meiner Recherche nach) Datenschutzkonform sogenannte Zählpixel, die ein Zurückverfolgen der Seitenaufrufer meines Wissens nicht ermöglichen.

Aber eure Daten liegen in eurer Hand und somit auch die Möglichkeit dem zuzustimmen oder dieses VGWort-Verfahren abgeschaltet zu lassen. Per Default ist es nämlich DSGVO-konform deaktiviert!

 

Also, wenn ihr diese Website unterstützen mögt, schaltet über „Personalisieren“ bitte das VG-Wort Zählpixel ein. (Auf den Seiten wird unten ein kleiner Kasten mit der Bezeichnung Server dargestellt in dem ihr diese Einstellung vornehmen könnt.)

 

Ihr könnt die Einstellung jederzeit zurücknehmen. Eure Mailadresse brauche ich nicht und will diese auch gar nicht haben. Kommentare schalte ich manuell frei und bitte um Nachsicht, wenn ich dies nicht immer zeitnah schaffe.

 

Es ist halt ein Hobbyprojekt.

 

Mein Hauptinteresse liegt als Schriftsteller bei meinen Veröffentlichungen, die ihr hier findet im Werbeblock findet.

 

Ich veröffentlichte und veröffentliche sowohl Fachthemen in Zeitschriften, die ihr im Zeitschriftenhandel erwerben könnt aber auch Bücher, die im Buchhandel oder digital erhältlich sind.

Diese sind nicht bei mir und nicht über meine Website erhältlich, dazu müsste ich mir wohl ein Lager aufbauen und eine sogenannte Verpackungslizenz erwerben, wenn nicht gar ein Gewerbe anmelden, sollte ich auch Werke anderer Autoren vertreiben wollen.

Also nein: Ihr könnt bei mir keine Artikel »nachbestellen« oder Bücher kaufen. Auch keine von mir signierten.

Werbung:

Achtung Werbung! Und Achtung, externer Link: www.Autor-Stefan.de

Achtung Werbung! Und Achtung, externer Link: www.Stefan-Wichmann.de

Werbung zu meinem Buch: SAP R/3, Verlag: CuL, ISBN-10: 393231199X

SAP R/3
Autor Stefan Wichmann
Seitenanzahl: 638
Verlag: CuL ISBN-10: 393231199X
 
SAP R/3 anhand der Demoversion für Linux lernen, die zum Zeitpunkt der Buchveröffentlichung kostenlos bei SAP bestellt werden konnte. Auf einem Linux-System Konnte SAP R/3 zuhause installiert werden, eigentlich sogar auf einem beliebigen Linux-System. Der Leser konnte anhand dieser Software üben. Hier hilft das Buch, dass die Installation beschreibt, die notwendigen Schritte, um das System zu Administrieren und sogar erste Schritte der Programmierung in der Sprache ABAP.

Meine Recherchen zu Angaben für Selfpublisher und Websitebetreiber

Ich habe mal recherchiert zum Thema Angaben für selfpublisher im eBook, Printbuch und Impressum (ohne Gewähr!!):

Impressum:

Sofern in einem “Print on Demant Buch” die eigene ladungsfähige Adresse im Impressum verwendet wurde, muss diese wohl auch bei jedem Umzug aktualisiert werden!

Dies ist ja technisch bedingt durchaus möglich. Eine neue ISBN-Nummer muss dabei nicht vergeben werden, da sich nichts am Inhalt ändert.

Verlage haben oftmals den Vorteil keine Straßenbezeichnung angeben zu müssen, weil sie trotzdem problemlos ermittelt werden können.

Aber was muss wohl überhaupt ins Impressum?

Selfpublisher oder Verleger:

Name und ladungsfähige Anschrift des Verfassers / Verlegers / Herausgebers

Vorname, Nachname, Straße, Postleitzahl, Ort

(Dies gilt auch für die eigene Website eines Schriftstellers!)

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Druckerei:

Name und Anschrift der Druckerei

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Als Beispiel sind die:

“Name der Druckerei, des Distributors, Ortsangabe, www.xxx.de

oder

“Name des Distributors”, – ein Service von xxx GmbH, Ortsangabe

oder, im Falle bei einer Printveröffentlichung bei Amazon:

“Printed by Amazon Distriubtion GmbH”

anzugeben, da der Selfpublisher nicht weiß, wo Amazon jeweils drucken lässt.

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ISBN_Nummer, sofern vergeben

 

Ich gebe zusätzlich in meinen Büchern an:

Covergestaltung: (c) Stefan Wichmann

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Verwendete Grafiken: (c) Stefan Wichmann

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Verwendete Fonts:

Das Buch selbst ist mit xxx umgesetzt.

Schriften innerhalb der Bilder und des Covers sind je nach Entwicklungsgrad mit verschiedenen Schriften umgesetzt.
Arial als mitgelieferte Systemschrift
Schriften der »SIL Open Font License v1.10«:
Vollkorn, von Friedrich Althausen
Freebooter Script von apostrophiclab
Playfair von apostrophiclab

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Da gedruckte Bücher auch der Nationalbibliothek oder Landesbibliothek (?) zugänglich zu machen sind, ist der folgende Schriftzug im Buch zu hinterlegen, sobald der Autor zwei Exemplare dort hinterlegt hat. (War nicht schwer.) Manche Distributoren übernehmen diesen Service, schaut auf deren Website nach.

eBooks sind meines Wissens erst bei der jeweils zuständigen Landesbibliothek zu hinterlegen, wenn mehr als 20 eBooks verkauft wurden.

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

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Sofern ihr aktuelle Informationen habt, teilt dies bitte per Kommentar oder eMail mit. Ich führe gerne weiter aus.